Die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin garantiert der Mandantschaft neben fachlicher Kompetenz eine unabhängige, verschwiegene und loyale Wahrnehmung ihrer rechtlichen Angelegenheiten.
Als Mandant/Mandantin der Rechtsanwältin Marthe Kathrin Gampfer befinden Sie sich deshalb unter dem Schutz der »Charta der Rechte des Mandanten«, wie sie die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer im Herbst 2001 in München angenommen hat:
Der Mandant / die Mandantin hat
1. das Recht auf anwaltlichen Beistand eines von ihm frei gewählten Anwalts seines Vertrauens zu jeder Zeit, auch wenn er nicht über ausreichende Mittel verfügt
2. das Recht auf einen persönlich und wirtschaftlich, auch von staatlicher Gewalt unabhängigen Anwalt
3. das Recht auf einen Anwalt, der von Weisungen und Einflüssen Dritter frei ist
4. das Recht auf einen der absoluten Verschwiegenheit - auch gegenüber Gerichten und Behörden - verpflichteten Anwalt, dessen Vertraulichkeit im persönlichen, telefonischen und schriftlichen Verkehr gewährleistet ist
5. das Recht auf einen Anwalt, der sorgfältig und ausschließlich die Interessen des Mandanten und keine widerstreitenden Interessen vertritt
6. das Recht auf vollständige Berücksichtigung des Vorbringens seines Anwalts
7. das Recht auf einen qualifizierten und fachlich geprüften Anwalt, der für fehlerhafte Dienstleistung haftet
8. das Recht auf eine prüfbare Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistung.
Die Interessen des Mandanten in diesem Sinne zuverlässig, unverzüglich und engagiert zu wahren, ist der Anspruch, dem sich die Anwaltskanzlei Marthe Kathrin Gampfer verschrieben hat.