Verkehrsrecht
Wenn Sie einen Unfall hatten, lassen Sie sich bei einem Verkehrsanwalt beraten. Ihr Anwalt kennt die Ansprüche,
die Sie bei einem Unfallschaden geltend machen können.
Der Schaden bei einem Verkehrsunfall, sei es ein reiner Sachschaden oder gar auch ein Personenschaden wird umfassend von Ihrem Rechtsanwalt bei dem Unfallgegner geltend gemacht.
Ist der Unfall ohne Ihr Verschulden passiert, dann werden die Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite übernommen.
Der Gang zum Verkehrsanwalt kann für Sie also Geld wert sein – sei es bei Schmerzensgeld oder Entschädigung bei Totalschaden, Reparatur-kosten, Wertminderung, Nutzungsausfallschaden, An- und Abmeldekosten, Verdienstausfall, Haus-haltsführungsschaden, entgangener Gewinn.